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   VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05   

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https://dejure.org/2005,7658
VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2005 - 3 S 1216/05 (https://dejure.org/2005,7658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens ohne Einhaltung von Abstandsflächen; Nachbarschützende Wirkung von Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen

  • Judicialis

    LBO § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 52
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

  • rechtsportal.de

    LBauO § 52
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht - Bauvorlagen, Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Bauvorlagen und Nachbarschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 62 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 480
  • NuR 2006, 110
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05
    Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn die trotz des formellen Mangels der Bauvorlagen erteilte Baugenehmigung gegen materiell dem Nachbarschutz dienende Vorschriften verstößt, oder wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; Sauter, LBO § 52 Rdnr. 20).
  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 11 K 5180/15

    Bauordnungsrecht: Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange; Verletzung von

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris, Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris, Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Denn ein Fall, in welchem § 52 LBO aufgrund der Unvollständigkeit der Bauvorlagen Drittschutz zu vermitteln vermag, weil die vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht ermöglichen oder eine solche Verletzung nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, juris) ist nicht gegeben.
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4013/15

    Baunachbarklage - tatsächliche Geländeoberfläche - Drei-Wohnungs-Klausel

    Keiner Klärung bedarf insoweit die Frage, ob von einer nachbarschützenden Wirkung des § 53 LBO i.V.m. der LBOVVO bereits für den Fall auszugehen ist, dass wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 â?? 3 S 1216/05 â?? VBlBW 2005, 480 â?? juris Rn. 4 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris), oder ein solcher Verstoß gegen die in der LBOVVO geregelten Anforderungen nur dann zum Erfolg einer Nachbarklage führen kann, wenn aufgrund dessen die Baugenehmigung, etwa wegen fehlender Bestimmtheit, auch materiell rechtswidrig wird und insofern Rechte des Nachbarn verletzt (so VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.02.2007 â?? 5 S 2826/06 â?? VBlBW 2007, 383 â?? juris Rn. 4 ebenfalls unter Verweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 â?? 2 B 8.01 â?? BauR 2004, 987 â?? juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nämlich allein dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Denn Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Hinsichtlich der ersten Erwägung ist das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des 3. Senats des erkennenden Gerichtshofs gefolgt, wonach die Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen gemäß § 52 LBO und der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums über das baurechtliche Verfahren (LBOVVO) zwar grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfalteten, dies aber dann nicht gelte, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 - VBlBW 2005, 480 unter Hinweis auf OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 - BauR 2004, 987; vgl. auch Sauter, LBO, 3. Aufl., § 52 Rdnr. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

    Von der Kostentragungspflicht des Beigeladenen sind die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners nicht umfasst (so auch OVG NRW; Beschluss vom 8. Juni 2009 - 6 B 767/09 -, juris vor Rn. 1; VGH BW; Beschluss vom 9. August 2005 - 3 S 1216/05 -, juris vor Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 3 S 1274/12

    Abstandsflächenrelevanz eines vor Untergeschossräumen angelegten Lichthofs

    Nach der Rechtsprechung des Senats entfalten Bauvorlagen dann nachbarschützende Wirkung, wenn wegen ihrer Unvollständigkeit eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit materiell-rechtlichem Ansatz VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VG Stuttgart, 09.12.2008 - 5 K 5822/07

    Objektive am Erklärungswert ausgerichtete Auslegung einer Baugenehmigung;

    v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, NuR 2006, 110 u. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, BauR 2007, 1399 = VBlBW 2007, 383; OVG Berlin, Urt. v. 17.10.2003 - 2 B 8.01 -, BauR 2004, 987; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.05.1994 - 10 A 1025/90 -, BauR 1994, 750; Beschl. v. 30.05.2005 - 10 A 2017/03 -, BauR 2005, 1459; Sauter, a.a.O., § 58 RdNr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 3 S 2003/12

    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren; Notgeschäftsführung des Miterben gegen

    Allein das Fehlen solcher nachbarrechtsrelevanter Planunterlagen in einer Baugenehmigung führt nach der Rechtsprechung aber bereits zum Erfolg eines Nachbarrechtsmittels, wenn dadurch - wie hier - die Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480 ff.; im Ergebnis ebenso Beschluss vom 12.02.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383 ff.).
  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 15 CS 11.1858

    Baugenehmigung für Biogasanlage; Bestimmtheit der Bauvorlagen; Nachbarantrag

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